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feiert am Mittwoch, 15. Januar, auf der Bühne Aarau Premiere
Wenn nach der Pension die AHV- und BVG-Rente zum Leben nicht reicht, kommen die Ergänzungsleistungen zum Tragen. Trotz Anspruch werden diese von vielen nicht beantragt. Die Pro Senectute leistet auch hier diskrete Hilfe und wertvolle Unterstützung.
Bild: zvg
Altersarmut hat viele Gesichter und ist hierzulande weiter verbreitet, als man sich denken könnte. Die Pro Senectute Schweiz mit ihren kantonalen Sektionen berät und hilft Betroffenen in vielen Belangen – gerade auch im Beantragen von Ergänzungsleistungen (EL), die viele zugute haben, aber oftmals aus verschiedenen Gründen keinen Anspruch darauf erheben.
Aarau In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen im Pensionsalter (gemäss BFS 2021), davon 200'000 unter der Armutsgrenze, 100'000 knapp darüber. Besonders davon betroffen seien – neben Migranten, Geschiedenen und Personen mit tiefem Bildungsgrad – gerade auch Frauen, oft aufgrund ihrer Biografie, erklärt Ruth Treyer, Bereichsleiterin Soziales bei Pro Senectute Aargau, und führt ein Beispiel an: Eine Frau heiratet mit 30 Jahren und bekommt zwei Kinder. Während ihr Mann Vollzeit arbeitet, kümmert sie sich um Erziehung und Haushalt. Später arbeitet sie selbst in einem Teilzeitpensum. Dann kommt die Scheidung. Sie erhält zwar die Hälfte aus der Pensionskasse des Mannes und erwirtschaftet sich auch eine Rente. Trotzdem kann sie nicht genug in die Pensionskasse einzahlen, damit es nach der Pension zur Deckung der finanziellen Grundversorgung reicht. Hier kommen die Ergänzungsleistungen (EL) zum Tragen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht.
Die AHV- und Pensionskassenrente dieser Frau im Beispiel reicht vielleicht gerade mal für die Miete und die Krankenkassenprämie. Mit den Ergänzungsleistungen kann sie ihren Lebensbedarf sichern. Aussergewöhnliche Ausgaben sind mit dem vorhandenen Vermögen oder wenn dieses fehlt, mit der individuellen Finanzhilfe der Pro Senectute zu decken.
Schweizweit beziehen laut einer Studie 15,7 Prozent der Menschen über 65 Jahre keine EL, obwohl sie einen Anspruch hätten. Dies passiert aus unterschiedlichen Gründen. Zum einen denken Leute, die über Vermögen verfügen oder eine Liegenschaft besitzen, dass sie gar keinen Anspruch auf EL haben. Es gibt so genannte Vermögensschwellen. So kann bei Einzelpersonen mit einem Vermögen bis 100'000 Franken (Ehepaare bis 200'000 Franken) einen Anspruch auf EL bestehen, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen oder diese knapp überschreiten. Auch Menschen, die ihr Wohneigentum selbst bewohnen, können ebenfalls Anspruch auf EL haben.
Ein anderer Grund für den Nichtbezug der EL sind falscher Scham oder Stolz der älteren Menschen, finanzielle Hilfe anzunehmen. Dabei wissen viele nicht, dass es sich bei den EL nicht um Sozialhilfe oder Fürsorgeleistungen handelt, sondern um – wie der Name schon sagt – ergänzende Leistungen zur AHV, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.
Für Menschen, die EL beziehen und über keinerlei Vermögen verfügen, sind unerwartete Auslagen wie etwa eine neue Brille alleine nicht zu stemmen. Hier springt die individuelle Finanzhilfe der Pro Senectute ein. «Wir haben 2023 im Aargau insgesamt 546’614 Franken an individueller Finanzhilfe geleistet. Einen Grossteil deckte zusätzliche Heiz- und Nebenkosten, die in den letzten Jahren massiv gestiegen sind», so Ruth Treyer, «und ein weiterer grosser Posten sind diverse Hilfsmittel. Eine neue Brille kostet gerne mal 1000 Franken und ist zum Leben einfach unverzichtbar.»
Die Pro Senectute unterstützt ältere Menschen in ganz unterschiedlichen Bereichen. Sie bietet Menschen im AHV-Alter kostenlose und absolut diskrete Sozialberatung. Sie klärt ab, ob man Anspruch auf EL hat und hilft beim Antrag bei der SVA Aargau. Die Beratungsstelle des Bezirks Aarau befindet sich an der Bachstrasse 11 in Aarau und ist via E-Mail aarau@ag.prosenectute.ch oder Telefon 062 837 50 40 erreichbar.
Weitere Möglichkeiten, eine unkomplizierte erste Einschätzung auf einen EL-Anspruch vorzunehmen sind die EL-Rechner der Pro Senectute (Link zu www.prosenectute.ch), die Zweigstelle Sozialversicherung auf seiner Gemeinde oder auch das Kundenzentrum der Sozialversicherungsanstalt Aargau (SVA) am Bahnhofplatz 3C in Aarau, Telefon 062 836 81 81.
Kulturerblich bedingt kümmern sich Frauen oftmals weniger um Finanzen und überlassen dies dem Ehemann. Ruth Treyer appelliert an junge Frauen, sich mehr mit dem Thema auseinanderzusetzen, zu planen und sich zu überlegen: «Welche Folgen haben Heirat, Kinder bekommen und nur noch Teilzeit zu arbeiten für das Alter – und wie können sie sich besser absichern.» Auch kann es nicht schaden, bereits so früh wie möglich in eine dritte Säule einzuzahlen, auch wenn in jungen Jahren erst ein kleiner Betrag möglich ist. Denn die Altersarmut wird in der Schweiz zunehmen, es erreichen immer mehr Leute das Pensionsalter.
«Unser System mit den drei Säulen und den Ergänzungsleistungen ist eine Errungenschaft, für welche die Generationen vor uns gekämpft haben. Es hilft sehr, den sozialen Frieden aufrecht zu halten und viele Schicksale abzufangen. Dafür können wir sehr dankbar sein», betont Ruth Treyer.
Weiter wäre es seitens der Pro Senectute wünschenswert, wenn der Kanton anhand der Steuerdaten Menschen im Pensionsalter darauf aufmerksam machen würde, dass sie vermutlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, so wie bei der Krankenkassen-Prämienverbilligung im Kanton Solothurn. Ein politischer Vorstoss dazu ist am Laufen.
Von Olivier Diethelm
Beratungsstelle des Bezirks Aarau
Bachstrasse 11
5000 Aarau
Telefon 062 837 50 40
E-Mail: aarau@ag.prosenectute.ch
Beratungsstelle des Bezirks Lenzburg
Burghaldenstrasse 19
5600Lenzburg
Telefon 062 891 77 66
E-Mail: lenzburg@ag.prosenectute.ch
Beratungsstelle Bezirk Zofingen
Vordere Hauptgasse 21
4800Zofingen
Telefon 062 752 21 61
E-Mail: zofingen@ag.prosenectute.ch
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